Frage:
Ich bin 18 Jahre alt und meine Schwester ist 15 Jahre alt darf Sie mit mir auf einer Feier bleiben?
Akorsa
2008-04-05 12:32:16 UTC
Ich bin 18 Jahre alt und meine Schwester ist 15 Jahre alt darf Sie mit mir auf einer Feier bleiben?
Zehn antworten:
FearOfABlankPlanet
2008-04-05 12:39:52 UTC
;-) Also doch nicht dein Kind, sondern deine Schwester.

Wie bereits im anderem Thema:



Es muss ausdrücklich von den Eltern erlaubt sein, sonst verletzen sie selbst ihre Aufsichtspflicht und machen sich strafbar.

Kinder dürfen keinesfalls mit jedermann feiern gehen. Diese Gesetze wurden nicht aus Langeweile aufgestellt, Kinder brauchen verantwortungsvolle Aufsichtspersonen.
Jan H
2008-04-05 20:27:08 UTC
Wer 18 Jahre alt ist darf solange auf Feiern sein wie diese es wünscht.

Wer darunter ist hat die Feier um 22 Uhr zu verlassen.



- Selbst wenn die Eltern es erlauben würden, das die 15 j.

bis weit nach Mitternacht auf der Feier sein darf. Die

15 Jährige hat um 22 Uhr die Feier zu Verlassen



- Eine 18 Jährige ist darf nicht bestimmen wie lange die

Schwester bleiben darf. Denn Sie ist nach Deutschem

Recht nicht die Erziehungsberechtigte. Erziehungsberetigt

sind nur und das bleibt für die 15 Jährige bis zum 18 Jahr

die Eltern.



- Selbst wenn Eure Eltern mit auf der Piste wären darf

die 15 Jährige weil Sie nicht volljährig ist länger auf

einer Party zu bleiben als 22 Uhr. Das heißt ein Elternteil

müßte mit der Schwester um 22 Uhr die Feier verlassen.



- Sie darf keinen Tropfen Alkohol trinken. Denn Alkohl darf

nur an 16 Jährige ausgegeben werden so geltendenes

Deutsches Recht.



Auch wenn es vielleicht hart klingen mag. Das was ich hier

schreibe ist nun mal geltenes Deutsches Recht
kaelon
2008-04-07 09:54:55 UTC
So bei dieser ganzen Grütze die hier geschrieben wird gebe ich auch mal meinen Senf dazu.



m Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG § 1) sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und sind Jugendliche Personen, die 14 oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.



Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.



Kindern ist der Aufenthalt auf öffentlichen Festen bis einschließlich 20 Uhr, Jugendlichen ab 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet.



Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Eine Ausnahmeregelung gilt nur, wenn diese durch die zuständige Behörde genehmigt ist (§ 5 Abs. 3). Im Falle einer von Trägern der öffentlichen Jugendarbeit initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet, sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.



Soll heissen: wenn die Feier privat ist haben deine Eltern das letzte Wort wenn deine Schwester mit 1,8 Promille auf der Intensivstation liegt haben deine Eltern und der Gastgeber ein Problem. Bei einer öffnetlichen Feier siehe oben und bei Discoteken nützt Dir auch eine Übertragung der Auifsichtspflicht nichts wenn der Betreiber Nein sagt und auf sein Hausrecht beharrt. Ich glaube das war alles so viel spass noch
Superheld
2008-04-05 19:45:12 UTC
Nach Deutschem Recht muss deine Schwester ohne Alkohol

und um 22 Uhr die Feier verlassen. Es hilft auch nicht wenn

die Eltern es Erlauben. Wer 15 Jahre alt ist muß um 22 Uhr

die Feier verlassen.
Marie
2008-04-05 19:44:57 UTC
Frag deine Eltern und wenn die damit einverstanden sind und ihr bekommt Probleme sind deine Eltern dafür haftbar zu machen !!
JoeGame
2008-04-07 04:38:29 UTC
erstmal: klipp und klar: JA DARF SIE!

zumindest wenn es eine privatparty ist und nicht in einem club, einer kneipe oder einer disco stattfindet.

außerdem solltest du dir von deinen eltern für den fall der fälle einen zettel unterschreiben lassen, dass sie wissen wo ihre tochter ist und dass sie dir die verantwortung übertragen für den betreffenden abend









@ Jan H



bist du jurist? ;D



man darf ab 14 im beisein und mit einverständnis der eltern kleine mengen alkohol konsumieren.

außerdem dürfen jugendliche (sogar unter 14) mit ihren eltern auch bis um 3uhr morgens eine "feier" bzw privatparty besuchen. in discos schaut das ganze anders aus.

du redest von "feiern"...aber wie definiert man feiern? es ist ja auch nicht verboten, wenn ich mit meiner schwester bei nem freund übernachte....auch nicht, wenn bei meinem freund noch 20 andre leute, laute musik und 20 kästen bier sind. und das würde ich schon als feier bezeichnen.





und genauso wie eltern mit ihren kindern bis um 4 uhr morgens iwo party machen können,können sie auch eine volljährige person (muss nichtmal verwand sein) zu einer sorgeberechtigten person machen.



ich hab echt keinen plan, wie du darauf kommst, dass unter 16-jährige um 22 uhr mit einem elternteil eine party verlassen müssen....wurdest du früher um 22 uhr mit dem papa zum spielen in den garten geschickt wenn deine eltern zu hause gefeiert haben? weil du die feier verlassen musstest? oO



sachen gibts...
Heinz
2008-04-05 20:09:18 UTC
ja, aber ist auch Orts abhängig.Privat wohnung ok.
DJ-Broker.com
2008-04-05 20:06:04 UTC
Nein, du bist nicht erziehungsberechtigt und sie noch keine 16.
2008-04-05 19:36:20 UTC
Wir haben Wochenende denke mal das das wohl kein verbrechen ist und außerdem haben wir ja erst 21:35. Solange ihr niemand ständig Alkohol anbietet ist es egal...

Bei einer Kneipe oder Disco wird sie rausgeschickt übrigens...
2008-04-05 19:36:20 UTC
Theoretisch ja denn du bist ja mit 18 volljährig und stellst somit für deine Schwester eine Aufsichtsperson da. Aber es kommt nätürlich auch auf die Art der Feier an...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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